„Und das ist ja nicht gerecht!“: Haltefrist-Petentin Nicole Nowak gibt Bitcoin im Bundestag eine Stimme

Die geplante Abschaffung der einjährigen Bitcoin-Haltefrist war am 12. Oktober Thema einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt stand Nicole Nowak, in der Bitcoin-Community als „Heart Money“ bekannt. Die Initiatorin der Petition ProHaltefrist vertrat gemeinsam mit Steuerexperte Dr. Ingo Heuel die Interessen von mehr als 44.400 Unterstützern. Neben steuerrechtlichen Argumenten ging es auch um die grundsätzliche Einordnung von Bitcoin und die Bedeutung privater Altersvorsorge.

Aus einer Initiative wird eine Debatte im Bundestag

Was als Initiative innerhalb der deutschen Bitcoin-Community begann, hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Die von Nicole Nowak initiierte und vom Bitcoin Bundesverband unterstützte Petition ProHaltefrist erreichte 44.439 offizielle Mitzeichnungen und damit das erforderliche Quorum für eine öffentliche Anhörung.

Nowak, Wirtschaftsmathematikerin und Bitcoin-Bildungsunternehmerin, stellte in ihrem Eingangsstatement vor allem die Perspektive privater Sparer heraus. Viele Menschen investierten regelmäßig kleine Beträge in Bitcoin, um langfristig Vermögen aufzubauen, für ihre Kinder vorzusorgen oder ihre Altersvorsorge zu ergänzen.

Die bisherige Regelung unterscheidet zwischen kurzfristigem Handel und langfristiger Anlage. Gewinne aus privaten Bitcoin-Verkäufen sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer grundsätzlich steuerfrei. Nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll diese Steuerfreiheit für ab 2027 angeschaffte Kryptowerte entfallen.

Stattdessen wäre grundsätzlich eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag fällig.

Nowak machte auf einen möglichen Widerspruch aufmerksam: Während langfristige Sparer künftig stärker belastet würden, könnten kurzfristige Händler mit hohen persönlichen Einkommensteuersätzen von der pauschalen Besteuerung profitieren.

Warum Bitcoin in den USA als Commodity gilt

Ein wichtiger Teil der Anhörung beschäftigte sich mit der Frage, ob Bitcoin steuerrechtlich überhaupt mit Aktien vergleichbar ist.

Auf Nachfrage aus der Fraktion Die Linke verwies Nicole Nowak auf die regulatorische Einordnung in den USA. Dort unterscheiden die Aufsichtsbehörden zwischen sogenannten Commodities, also rohstoffähnlichen Vermögenswerten, und Securities, also Wertpapieren.

Bitcoin wird in den USA als Commodity behandelt. Diese Einordnung wurde im März 2026 durch eine gemeinsame Interpretation der amerikanischen Aufsichtsbehörden SEC und CFTC ausdrücklich bestätigt.

Nowak argumentierte, dass die besonderen Eigenschaften von Bitcoin auch in Deutschland stärker berücksichtigt werden sollten.

Bitcoin besitzt keinen Emittenten, repräsentiert keine Beteiligung an einem Unternehmen und begründet keine Forderung gegenüber einem Schuldner. Zudem ist das Angebot durch das Protokoll auf rund 21 Millionen Einheiten begrenzt.

Diese Eigenschaften unterscheiden Bitcoin grundlegend von klassischen Wertpapieren und sprechen aus Sicht der Petition für eine stärkere Orientierung an der steuerlichen Behandlung von Gold.

Allerdings hat die amerikanische Commodity-Einstufung keine unmittelbare Wirkung auf das deutsche Einkommensteuerrecht. Zudem umfasst die amerikanische Kategorie der digitalen Commodities neben Bitcoin weitere Kryptowerte.

Die entscheidende Frage bleibt deshalb, ob und in welcher Form das deutsche Steuerrecht zwischen unterschiedlichen Arten digitaler Vermögenswerte differenzieren sollte.

Auch Dr. Ingo Heuel griff diesen Punkt auf. Er kritisierte, dass Bitcoin künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 EStG zugeordnet werden soll, während physisches Gold weiterhin grundsätzlich unter die Regelung für private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG fällt.

Ein persönlicher Moment bei der Frage zur Altersvorsorge

Besonders bemerkenswert war eine weitere Wortmeldung von Nicole Nowak während der zweiten Fragerunde.

Der SPD-Abgeordnete Ruppert Stüwe hatte gefragt, weshalb Gewinne aus Bitcoin steuerlich anders behandelt werden sollten als andere Kapitalerträge. Schließlich erhöhten auch Kryptogewinne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Anlegers.

Nowak antwortete mit einem Verweis auf die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 und die wachsende Bedeutung privater Altersvorsorge.

Ihre Generation und die nachfolgenden seien zunehmend darauf angewiesen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eigenes Vermögen aufzubauen. Ob dafür ETFs, Gold oder Bitcoin genutzt würden, müsse jeder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Vorstellungen entscheiden können.

Als sie erläuterte, weshalb sie eine zusätzliche Besteuerung dieser privaten Vorsorge kritisch sehe, geriet ihre Antwort kurz ins Stocken. Sie suchte nach Worten und beendete ihren Gedanken schließlich mit dem Satz:

„Und das ist ja nicht gerecht.“

Gerade diese Passage vermittelte, wie persönlich Nowak das Anliegen ihrer Petition ist. Die Diskussion über Steuersystematik, Abgeltungsteuer und Haltefristen bekam damit eine zusätzliche Dimension: Es geht auch um Menschen, die ihre finanzielle Zukunft eigenverantwortlich gestalten wollen.

Hier das Video der öffentlichen Anhörung: Besonders sehenswert ist die Passage ab etwa Minute 26 mit Nicoles Antwort zur Altersvorsorge.

Auch die Argumente des Finanzministeriums wurden kritisch hinterfragt

Die Vertreter des Bundesfinanzministeriums verteidigten den geplanten Systemwechsel. Kryptowährungen hätten sich zunehmend als handelbare Kapitalanlagen etabliert. Eine Besteuerung nach Paragraf 20 EStG entspreche deshalb ihrer wirtschaftlichen Verwendung besser als die bisherige Einordnung.

Auch aus den Reihen der Union und der Grünen kamen allerdings kritische Nachfragen.

Der CSU-Abgeordnete Heiko Hain hinterfragte die Notwendigkeit des Systemwechsels und dessen mögliche Auswirkungen auf andere private Wirtschaftsgüter. Die Grünen wiederum kritisierten den Wechsel zur pauschalen Kapitalertragsteuer, wollen die einjährige Haltefrist aber ebenfalls abschaffen.

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte die Aussage eines Ministeriumsvertreters, dass im Rahmen der Beratungen auch Vorschläge zur Ausweitung steuerlicher Änderungen auf Gold vorlägen. Konkrete Regierungspläne zur Abschaffung der Gold-Haltefrist bestehen bislang jedoch nicht.

Dr. Ingo Heuel stellte außerdem die Verhältnismäßigkeit der Reform infrage. Das Finanzministerium rechnet für 2031 mit rund 350 Millionen Euro jährlichen Mehreinnahmen. Wie hoch der zusätzliche Verwaltungsaufwand ausfallen würde, ist noch nicht abschließend beziffert.

Ein wichtiger Erfolg für die Bitcoin-Community

Unabhängig davon, wie die Reform am Ende ausfällt, ist die öffentliche Anhörung ein beachtlicher Erfolg für Nicole Nowak und die Initiative ProHaltefrist.

Innerhalb weniger Monate ist es gelungen, Zehntausende Unterstützer zu mobilisieren und eine steuerpolitische Frage aus der Bitcoin-Community auf die Tagesordnung des Bundestages zu bringen.

Nicole hat dabei gezeigt, dass sich technisches Wissen über Bitcoin, wirtschaftliche Argumente und eine persönliche Perspektive auf private Vermögensbildung miteinander verbinden lassen. Unterstützt wurde sie von Dr. Ingo Heuel, der insbesondere die steuerrechtliche Systematik und die möglichen praktischen Folgen der Reform kritisch beleuchtete.

Die Anhörung hat noch keine Entscheidung gebracht. Bereits am 14. Oktober soll sich das Bundeskabinett nach bisheriger Planung mit dem Gesetzentwurf befassen. Danach stehen weitere parlamentarische Beratungen an.

Für die Initiative ProHaltefrist bleibt damit noch einiges zu tun.

Der 12. Oktober hat aber gezeigt, dass die deutsche Bitcoin-Community ihre Interessen auch auf parlamentarischer Ebene sachlich und engagiert vertreten kann. Daran hat Nicole Nowak einen maßgeblichen Anteil.


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